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   SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12   

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https://dejure.org/2013,104754
SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12 (https://dejure.org/2013,104754)
SG Hannover, Entscheidung vom 27.05.2013 - S 12 R 97/12 (https://dejure.org/2013,104754)
SG Hannover, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - S 12 R 97/12 (https://dejure.org/2013,104754)
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  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12
    Das Bundesso-zialgericht hat in seinem Urteil vom 13. November 2008 (B 13 R 129/08 R) die Verfas-sungsmäßigkeit diesbezüglich bejaht.
  • BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der

    Auszug aus SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12
    Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber die von ihm ursprünglich getroffene Regelung als verfassungswidrig an-gesehen haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09, Rn. 11 nach juris).
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12
    Diese Frage beurteilt sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. Bun-dessozialgericht, Urteil vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 9/04 R, Rn. 15 nach juris m. w. N.).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12
    Zur Begründung führte er aus, dass das Bundessozialgericht (Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 13/05 R; Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/08 R; Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R) entschieden habe, dass im Rahmen der Anwendung von § 93 SGB VI bei einem Versicherten, der am 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz im Beitrittsgebiet - wie der Kläger - hatte, von der Rente der Unfallversicherung als Freibetrag nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 lit. a SGB VI nicht mehr der Grundrentenbetrag - Ost - (§ 31 i. V. m. § 84a Bundesversorgungsgesetz - BVG -), sondern der Grundrentenbetrag abzuziehen sei.
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 13/05 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus

    Auszug aus SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12
    Zur Begründung führte er aus, dass das Bundessozialgericht (Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 13/05 R; Urteil vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/08 R; Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R) entschieden habe, dass im Rahmen der Anwendung von § 93 SGB VI bei einem Versicherten, der am 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz im Beitrittsgebiet - wie der Kläger - hatte, von der Rente der Unfallversicherung als Freibetrag nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 lit. a SGB VI nicht mehr der Grundrentenbetrag - Ost - (§ 31 i. V. m. § 84a Bundesversorgungsgesetz - BVG -), sondern der Grundrentenbetrag abzuziehen sei.
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